Allgemeines
Jedem
von uns bestätigten Auftrag liegen ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen zugrunde, die Inhalt eines jeden Vertrages sind, und zwar auch dann, wenn der Auftraggeber sie nicht ausdrücklich
anerkennt. Entgegenstehende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen, die zur Zeit des Vertragsschlusses getroffen werden, sind nur dann verbindlich, wenn sie von
uns schriftlich bestätigt werden.
Angebote
Angebote, Preislisten, Kostenvoranschläge, Frachtangaben, Versandkosten etc. sind freibleibend. Muster, Maße und sonstige Angaben über die Beschaffenheit der Ware sind bis
zur Auftragsbestätigung unverbindliche Rahmenangaben. Bestellungen des Auftraggebers bei uns, sowie Angebote, Auskünfte, Empfehlungen und Ratschläge binden uns erst mit unserer schriftlichen
Bestätigung. Für den Umfang unserer Leistung ist ausschließlich die ausdrückliche schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
Preise
Die Preise gelten vom Tage des Vertragsabschlusses an 2 Wochen. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als 2 Wochen sind wir berechtigt, zwischenzeitlich für die
Beschaffung, Herstellung. Lieferung, Montage o.ä. eingetretene Kostensteigerungen, einschließlich der durch Gesetzesänderung bedingten (z.B. Umsatzsteuer, Mautgebühren und dgl.) Preiserhöhungen,
in entsprechendem Umfang an den Auftraggeber weiterzugeben.
Wir sind zu Preiserhöhungen berechtigt, wenn uns durch unrichtige oder unvollständige Vorgaben oder Leistungsverzeichnisse des Auftraggebers zusätzliche Kosten entstehen ( z.B. Mengen- und
Aufmassabweichungen). Liegen diese Voraussetzungen bei der Ausführung eines Pauschalvertrages vor, so sind wir berechtigt, eine den Mehrkosten entsprechende Änderung der Vergütungsvereinbarung zu
verlangen.
Fertigung nach Unterlagen des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat uns die für die Ausführung nötigen Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig, d.h. mindestens 4 Wochen vor
Produktionsbeginn, zu übergeben. Insbesondere hat er ein klares und vollständiges Leistungsverzeichnis mit einem für den Fachmann eindeutigen Inhalt vorzulegen. Fehler in den Unterlagen des
Auftraggebers gehen voll zu dessen Lasten. Auch Folgekosten, wie nochmalige Fertigung u.ä. müssen vom Auftraggeber getragen werden. Die allgemeine Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers
erstreckt sich nicht auf die vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen.
Baufreiheit
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass zur vertraglich vorgesehenen Leistungszeit Baufreiheit für unsere Mitarbeiter besteht. Er hat insbesondere dafür zu sorgen, dass wir vor
Behinderung und Störung durch andere Unternehmen und Dritte geschützt sind. Der Auftraggeber hat uns unverzüglich zu informieren, wenn die Baufreiheit zur vertraglich vorgesehenen Zeit nicht
vollständig garantiert werden kann. Fällt das Hindernis weg oder lässt sich der Termin der Wiedererlangung der Baufreiheit vorhersehen, so hat uns der Auftraggeber darüber unverzüglich zu
unterrichten.Für die Aufnahme oder Wiederaufnahme unserer Leistung hat uns der Auftraggeber eine ausreichende, angemessene Frist zu gewähren. Dabei hat er insbesondere zu berücksichtigen, ob und
inwieweit wir Verpflichtungen aus anderweitigen Vertragsverhältnissen zu erfüllen haben.
Gefahrtragung vor Abnahme
Der Auftraggeber hat die Pflicht, im Rahmen des Zumutbaren alles zu unternehmen, um die von uns mitgebrachten Werkzeuge und Materialien vor Vernichtung, Beschädigung und Diebstahl zu bewahren.
Verletzt er diese Pflicht schuldhaft, so ist er zum Schadenersatz verpflichtet. Wird die ganz oder teilweise ausgeführte Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare, von
uns nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so haben wir für die ausgeführten Teile der Leistung Anspruch auf Vergütung entsprechend den Vertragspreisen. Darüber hinaus haben wir
Anspruch auf Vergütung der Kosten, die uns bereits entstanden und in den Vertragspreisen des nicht ausgeführten Teiles der Leistung enthalten sind. Soweit wir die ausgeführte Leistung auf Grund
von zufälliger Beschädigung oder Zerstörung wiederholen müssen, sind wir verpflichtet, dem Auftraggeber die Tatsache der Beschädigung oder Zerstörung anzuzeigen und mitzuteilen, ob für die
Wiederholung der beeinträchtigten Leistung eine zusätzliche Vergütung beansprucht wird. Wir sind berechtigt, vom Auftraggeber Teilabnahmen zu fordern.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen sowie aller noch offenstehenden Forderungen aus
sonstigen Lieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung das Eigentum der Tischlerei , auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
Für den Fall der Verbindung der gelieferten Ware mit anderen Gegenständen und deren Weiterverkauf einigen sich die Vertragspartner schon jetzt darüber, dass der Auftraggeber seine Eigentums- oder
Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand an die Tischlerei abtritt. Der Auftraggeber ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gegen Bezahlung und unter
Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes berechtigt. Der Auftraggeber tritt hiermit schon jetzt seine künftigen Kaufpreisforderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab und verpflichtet
sich, uns auf Verlangen die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen mitzuteilen sowie die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Alle Kosten, die uns durch die
Einziehung der abgetretenen Kaufpreisforderungen entstehen, hat der Auftraggeber zu tragen. Bis auf Widerruf ist der Auftraggeber zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der
Weiterveräußerung befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder wenn vergleichbare
begründete Anhaltspunkte vorliegen, die eine Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers nahe legen, sind wir berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Auftraggebers zu widerrufen.
Gewährleistung
Im Fall der Mangelhaftigkeit der Ware hat der Auftragnehmer zunächst ein Recht auf Nachbesserung. Solange wir unseren Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommen, hat der Auftraggeber
nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Die Geltendmachung des Rechtes auf Nachbesserung bedarf der Schriftform. Die Nachbesserung hat
innerhalb von 4 Wochen zu beginnen und ist zügig zu gestalten. Mängel des Werkes sind grundsätzlich schriftlich anzuzeigen.
Mängelanzeigen
Mit Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls erkennt der Auftraggeber unsere einwandfreie Leistung an.
Fälligkeit und Verzug
Die Zahlungsbedingungen werden in der Auftragsbestätigung festgelegt. Nach Fälligkeit und Mahnung hat der Auftragnehmer das Recht, Verzugszinsen in üblicher Höhe zu verlangen, zumindest aber in
Höhe seiner Kontokorrentzinsen.
Gerichtsstand
Der Sitz unseres Unternehmens in der Hansestadt Salzwedel ist Erfüllungsort. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Salzwedel oder das Landgericht Stendal.
Widerrufsbehöehrung:
Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, Email) widerrufen. Die Frist beginnt 14 Tage ab dem Vertragsabschluss. Der Widerruf ist zu richten an: Tischlerei Christian Lappe, Klein Grabenstedt 6, 29410 Salzwedel.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt , dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.